
Krake stellt sich gegen SEC-Klage
Die prominenten Kryptowährungsbörse Kraken hat einen Antrag gestellt, eine von der US-amerikanischen Börsaufsichtsbehörde (SEC) initiierte Klage abzuweisen. Die SEC hatte der Börse zuvor vorgeworfen, ohne die erforderliche Registrierung zu operieren, doch laut Kraken sind ihre Aktivitäten eher dem Warenterminhandel zuzuordnen und nicht den Wertpapieren, und somit nicht den gleichen Regulierungen unterworfen.
Waren oder Wertpapiere?
In ihrer Verteidigung betont Kraken, dass von der SEC keine Vorwürfe wegen Betrugs oder Verbraucherschäden erhoben wurden. Vielmehr beruht der Fall der SEC auf der Prämisse, dass Kraken fast ein Jahrzehnt lang als nicht registrierte Wertpapierbörse, Broker-Händler und Clearingstelle agiert hat. Kraken weist den Vorwurf zurück und argumentiert, dass die fraglichen digitalen Vermögenswerte nicht als Anlageverträge klassifiziert werden sollten, und zieht Parallelen dazu, wie Sammlerstücke wie Comicbücher oder Baseballkarten Investitionen sind, aber nicht dem Börsengesetz unterliegen.
Debatte um den Howey-Test
Die Börse gibt weiterhin an, dass die Beschwerde der SEC nicht die Kriterien des Howey-Tests erfüllt, eines rechtlichen Standards zur Identifizierung von Wertpapieren. Kraken bestreitet die Auffassung der SEC, dass öffentliche Aussagen von Kryptowährungsausgebern bei den Kunden eine Erwartung auf Gewinne geweckt haben, und vergleicht die Anonymität und Marktfunktion der relevanten Kryptowährungen mit der von Bitcoin und Ether, für die derzeit Derivate gehandelt werden. Kraken behauptet auch, dass das Vorgehen der SEC über deren Zuständigkeitsbereich hinausgeht. Allerdings hat Kraken nicht auf die Behauptungen der SEC hinsichtlich der Vermischung von Kundengeldern mit Unternehmensmitteln reagiert.
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