Klage gegen die US-Börsenaufsicht SEC wegen unklarer Kryptoregelungen eingereicht

Der DeFi Education Fund (DEF) und Beba Collection haben eine Klage gegen die SEC eingereicht, um die Behandlung von Krypto-Airdrops als Wertpapiere herauszufordern. Die Klage hinterfragt die Klassifizierung von BEBA-Token als Wertpapiere und sucht Klarheit über die Anwendung des Howey-Tests auf Airdrops.

Klage gegen die US-Börsenaufsicht SEC wegen unklarer Kryptoregelungen eingereicht

Klage gegen die SEC eingereicht

Der DeFi Education Fund (DEF) und das in Texas ansässige Bekleidungsunternehmen Beba Collection haben eine Klage gegen die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht, um die unklaren Kryptowährungsregelungen der Behörde herauszufordern. Die Klage bestreitet die Ansicht der SEC, Krypto-Airdrops als Wertpapiere zu behandeln, und zielt insbesondere auf die Behandlung des BEBA-Tokens ab.


Krypto-Airdrops auf dem Prüfstand

Beba Collection fordert ein Urteil, das bestätigt, dass BEBA-Token keine Anlageverträge sind und dass ihr Airdrop keine Wertpapiertransaktion nach dem Howey-Test darstellt. Die Klage behauptet, dass keine Geldanlage erfolgte, eine entscheidende Voraussetzung für die Definition eines Anlagevertrags.


Branche wartet auf Entscheidung des Gerichts

Der zweite Punkt der rechtlichen Herausforderung behauptet, dass die SEC ihre Befugnisse überschritten hat, indem sie die Richtlinien ohne öffentliche Beteiligung geändert hat, was gegen den Administrative Procedure Act verstößt. Die Kryptoindustrie wartet gespannt auf eine Gerichtsentscheidung, die möglicherweise das als Übergriff empfundene Vorgehen der SEC hemmen und für Klarheit in der Behandlung von Airdrops und digitalen Vermögenswerten sorgen könnte.

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